Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 UmgangsgenehmigungRadioaktive Reagenzien dürfen nur an Personen geliefert werden, die im Besitz einer von der zuständigen Behörde ausgestellten Umgangsgenehmigung sind (Str.SchV vom 30.06.89).2 AufträgeMit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen an.Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.3 PreiseDie Listenpreise sind freibleibend und gelten nur für denInlandsbedarf. Die Berechnung erfolgt stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Die Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten, sie wird zu dem jeweils geltenden Prozentsatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Fracht- und Verpackungskosten für Inlandslieferungen betragen EURO 12,00 für Express-Lieferungen EURO 22,00 und für Radioaktive Sendungen EURO 22,00, gültig ab 1. Mai 2010. 4 LieferungSämtliche Sendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers.Wir selbst übernehmen keine Verantwortung für Bruch und daraus entstehende Folgen und lehnen Ersatzansprüche ab. Von der Verpflichtung der Lieferung sind wir befreit, wenn uns durch Umstände, die zu beseitigen nicht in unserer Macht liegt, die Lieferung unmöglich macht oder in nicht tragbarer Weise erschwert wird. Im Falle begründeter Reklamationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit unseren Lieferungen stehen, behalten wir uns vor, den daraus entstandenen Anspruch durch Lieferung mangelfreier Ersatzware oder durch Gutschrift zu regulieren. Weitergehende Ansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sowie aus jedem anderen tatsächlichen oder rechtlichen Grund sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 5 ZahlungUnsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto. Bei Fristüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem offiziellen Diskontsatz berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigen unszur Einstellung der Lieferung. |
6 EigentumsvorbehaltDie gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung. Sicherungsübereignung und Sicherungsverkauf oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist unzulässig. Durch Übernahme von Forderungen in eine laufende Rechnung durch Sanierung und Anerkennung des Saldos wird der vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht berührt.7 MängelrügenMängelrügen hat der Käufer spätestens eine Woche nachEmpfang der Ware schriftlich zu erheben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rüge. Mangelhafte Ware ist zur Verfügung zu stellen, eine Rücksendung bedarf aber grundsätzlich unserer schriftlichen Einverständniserklärung. 8 ErfüllungsortErfüllungsort ist Marburg/Lahn.9 GerichtsstandGerichtsstand, auch für Wechsel und Scheckeinlagen, ist Marburg/Lahn.10 VerbindlichkeitenDurch Erteilung des Auftrages erklärt der Käufer sein Einverständnis mit vorstehenden Verkaufsbedingungen.Abweichende Bedingungen des Käufers und mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Verkaufsbedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluß. |
